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Grünbeck-Produkte im Jahr 2024 mit bis zu 70 % weiterhin förderfähig bleiben!

Heute informieren wir Sie darüber, dass unsere Grünbeck-Produkte im Jahr 2024 mit bis zu 70 % weiterhin förderfähig bleiben!

Am 01. Januar 2024 trat die überarbeitete Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Mit Veröffentlichung des „Infoblattes zu den Förderfähigen Maß-nahmen und Leistungen - Sanieren“ am 26. Februar 2024, herrscht daher nun auch Klarheit.

Neu ist, dass die Zuschüsse für den Heizungstausch, wie z. B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen, zukünftig nur noch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können. Darüber hinaus haben sich die Fördersätze für förderfähige Wärmeerzeuger verändert. So können nun bis zu 70 % der Kosten über die BEG abgedeckt werden. In Verbindung mit dem Tausch einer förderfähigen Heizungsanlage sind auch Grünbeck-Produkte weiterhin förderfähig.

Gemäß dem „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“ der BAFA, kann ab 1. Januar 2024 der Einbau von Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungs- und Trinkwasser gefördert werden (siehe Infoblatt der BAFA Absatz 4.2.5 sowie Absatz 4.2.6).

 Welche Grünbeck-Anlagen sind förderfähig?

  • Enthärtungsanlagen softliQ

  • Dreifach-Enthärtungsanlagen softliQ

  • Dosieranlagen exaliQ

  • Heizungsbefüllanlagen thermaliQ

  • Wasserfilter pureliQ und BOXER

Zudem können zusätzlich die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen gefördert werden.

Genauere Informationen finden Sie auf der Grünbeck Website unter: BEG-Förderung | Grünbeck Wasseraufbereitung